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22.11.2022
Hochwasserschutz am Godesberger Bach: Antworten der Verwaltung und Fazit
Um das Fazit vorwegzunehmen: Die Überflutung der Bad Godesberger Innenstadt im Sommer 2016 wäre vermeidbar gewesen mit einem Schutzkonzept für ein 50-jähriges Hochwasser (HQ50).
Hier nun die Antworten:
Sehr geehrter Herr Heedt,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Hochwasserschutzkonzept Godesberger Bach, die wir Ihnen im Folgenden gerne beantworten.
Zu Frage 1/Habe ich der Präsentation richtig entnommen, dass im baulichen Bestand im Bad Godesberger Stadtgebiet ein HQ10 noch schadensfrei ablaufen kann?
Antwort: In Bad Godesberg verursacht ein HQ10 bereits Schäden. Ein HQ10 ufert bereits an der Brunnenallee aus (Spielplatz betroffen), siehe Folie 21, im Villenviertel, s. Folie 23 und an der Ubierstraße, s. Folie 26.
Zu Frage 2/Kann aus Folie 21 aus der farblichen Darstellung der Überschwemmungsbereiche rückgeschlossen werden, dass das Ereignis von 2016 einem HQ20 entsprach (neongrüne Flächen)? In meiner Erinnerung sind die Überschwemmungsflächen eines HQ25 nicht erreicht worden.
Antwort: Zur Einordnung des HW 2016 ist der hydrologische Längsschnitt, Folie 7, besser geeignet. Die blaue Linie zeigt das Ereignis 2016 an. Bei ca. km 1,5 (Villenviertel) liegt das HQ 2016 mit 20,06 m³/s über einem HQ20 mit 18,49 m³/s und unter einem HQ50 mit 26,47 m³/s.
Frage 3/Aus Folie 15, Var. 5 entnehme ich, dass durch die Addition von Rückhaltebecken im Marienforster Tal für Bad Godesberg ein HQ50-Ereignis vermeidbar ist. Habe ich das richtig verstanden?
Antwort: Die Variante 5, auf Folie 15, zeigt einen Volleinstau des HRB uh. Wattendorfer Mühle bei einem HQ50. Zufluss zum Becken: 22,66 m³/s, gedrosselter Beckenabfluss: 14,9 m³/s. Dies führt zu Abflüssen im Bereich Brunnenallee in Höhe von 15,6 m³/s (Zahlen nicht auf Folie dargestellt). Dieser Abfluss liegt über einem HQ10 von 13,27 m³/s und unter einem HQ20 von 18,22 m³/s (s. Längsschnitt Folie 7). D. h., dass es auch mit dieser Variante weiterhin zu Überflutungen in Bad Godesberg kommen kann (S. Antwort auf Frage 1)
Frage 4/Aus Folie 9 entnehme ich, dass bei einem HQ50-Ereignis Schäden im Stadtgebiet Bad Godesberg in Höhe von ca. 85 Mio EUR auftreten können, die bei ausreichendem Schutz vermeidbar wären.
Antwort: Ja. Der Auswertebereich erstreckt sich von der Stadtgrenze zu Wachtberg bis zum Rhein.
Frage 5/Aus Folie 14 entnehme ich, dass ein Schutz vor einem HQ50 mit einem Einsatz von 8,4 Mio EUR erzielbar ist. Ist das richtig? Die Summe schreckt mich nicht ab im Vergleich zu sonstigen Summen, die in Bonn z.B. für die Sanierung der Beethovenhalle aufgewendet werden.
Antwort: Ein Schutz vor einem HQ50 bedeutet, dass ein oder mehrere Becken so ausgelegt werden müssten, dass der resultierende Abfluss in Bad Godesberg unter dem dortigen Ausuferungsabfluss liegen muss. Diese Variante wurde nicht betrachtet. Die erforderlichen Kosten könnten erst nach Berechnung einer solchen Variante ermittelt werden.
Wie bereits in der BV Godesberg und der AUKLA vorgestellt, können wir das angestrebte Schutzziel eines HQ100 anhand der untersuchten Maßnahmen im HWSK effektiv nicht erreichen. Nächster Schritt wird die vertiefte Prüfung auf sinnvoll zu kombinierende Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit niedrigeren Schutzzielen. Auch hierbei soll ein höchstmöglicher Schutz erreicht werden.
Zum Alarmpegelsystem/Haben Sie bei Ihren Untersuchungen auch das Pegelmesssystem begutachtet, welches nach 2016 installiert worden ist? Wenn ja, mit welchen Vorwarnzeiten ist für die Bevölkerung im Falle der Wiederholung des Ereignisses von 2016 über die Stafette Sensor à Feuerwehr à Ausrückzeit der Feuerwehr im Ausbreitungsgebiet eines HQ25 oder höher zu rechnen? Und wie resillient schätzen Sie die verwendete Technologie ein aus den Erfahrungen mit dem 14. Juli 2020 an der Ahr?
Antwort: Das Alarmpegelsystem besteht aus einem dichten Messnetz von 17 Standorten an den Bächen im Bonner Stadtgebiet. Es dient zur Warnung bei Starkregenereignissen und ist in dieser Form singulär in ganz Deutschland.
An den Stationen werden die Wasserstände vor kritischen Bereichen gemessen, die überflutungsgefährdet sind.
Das System beinhaltet 2 Warnschwellen:
Ein erster Alarm erfolgt, wenn sich das Bachbett zur Hälfte gefüllt hat,
ein zweiter, wenn das Bachbett an der jeweiligen Stelle zu 2/3 gefüllt ist.
Das heißt, dass wir zeitlich VOR einer möglichen Überflutung an den Bächen warnen und nicht erst, wenn die Überflutung erfolgt. Die Vorwarnzeiten zwischen Hochwasserwelle und Überflutung betragen je nach örtlichen Gegebenheiten 60-90 Minuten.
Die Warnmeldungen werden direkt an die Einsatzleitstelle der Feuerwehr übertragen, d.h. nach der Alarmierung sind die Feuerwehrkräfte binnen weniger Minuten zur Lageerkundung vor Ort. Ebenso werden die Rufbereitschaften des Tiefbauamts informiert.
Die Stromversorgung erfolgt direkt aus dem Netz oder per Solarpanel und Akku. Die Datenübertragung wird über Mobilfunknetz und wo möglich, über vorhandene Datennetzwerke gewährleistet. Ebenso erfolgt im Ernstfall über die Feuerwehr eine Warnmeldung an die Bevölkerung binnen weniger Minuten, wenn sich aus dem Lagebild Anhaltspunkte für die Gefährdung von Menschen ergeben. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten der Feuerwehr bei Bedarf die Bevölkerung, beispielsweise über Sirenenalarm, die Warn-App NINA oder über lokale Radiosender vor einer Überflutung zu warnen. Ab voraussichtlich Ende Februar 2023 wird darüber hinaus auch der neue Warnkanal „Cell-Broadcast“ für Warnungen zur Verfügung stehen. Durch die Abhängigkeit von Stromversorgung und Datenübermittlung kann das Alarmpegelsystem im Katastrophenfall, wenn Strom- und Funkversorgung ausfallen, wie z.B. im Juli 2021 an der Ahr geschehen, nicht komplett ausfallsicher sein. Da gilt es aber nochmal zu betonen, dass ein solches Alarmierungssystem als Hilfsmittel im Vorfeld von Überflutungen infolge von
Starkregen dient, d.h. Informationen zeitlich vor einer Überschwemmung geben soll. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr werden in der Gefahrenabwehr unterstützt und personelle Ressourcen effektiver einsetzbar.
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